Ergotherapeutische Maßnahmen
- Schlaganfall
- Parkinson
- Multiple Sklerose
- Polyneuropathien
- Rheumatische Erkrankungen
- Arthrose / Arthritis
- Karpaltunnelsyndrom
- Morbus Dypuytren
- Morbus Sudeck
- Tennisellbogen
- Osteoporose
- Diverse Traumata
- Fein-/Grobmotorikstörungen
- Narbenbehandlung
- Selbsthilfetraining für den Alltag
- Tapeversorgung
- Hilfsmittelberatung
- Manuelle Therapie
- Schmerzbehandlung
- Aktive und Passive Bewegungsübungen
- Training zur Sensibilisierung und Desensibilisierung
Medizinische Informationen
Behandlungskosten
Wenn Ihre Verordnung chefärztlich bewilligt wurde können Sie nach Therapieende die Honorarnote bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Da ich als Wahltherapeutin tätig bin, wird Ihnen nur ein Teil der Behandlungskosten von der jeweiligen Krankenkasse refundiert.
Vor Therapiebeginn können Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse bezüglich der Höhe der Kostenrückerstattung informieren.
Vor Therapiebeginn – Terminvereinbarung
Zunächst benötigen Sie einen Verordnungsschein für Ergotherapie (z.B. 10x Ergotherapie á 30/45/60 Minuten) welcher von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Um eine Kostenrückerstattung anzusuchen, ist es notwendig die Verordnung vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligen zu lassen. Die Refundierung der Therapiekosten ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.